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Was steht Ihnen eigentlich zu?

Damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht!

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld oder Pflegesachleistung ab Pflegegrad 1) gibt es weitere Töpfe für Serviceleistungen oder auch Hilfsmitteln.

Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse.

Michael Linder, Ihr Alltagshelfer mit Herz

Gut zu wissen:
Bereits ab der Einstufung in Pflegegrad 2 stehen Ihnen weitere Hilfen zur Verfügung. Sprechen Sie mit uns, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können!

Zur optimalen Nutzung der finanziellen Mittel ist grundsätzlich die Antragstellung notwendig, der dann eine Bewilligung durch die Pflegekasse folgen muss.


Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht!

Zeit ist bares Geld!

Schieben Sie Ihre Anträge nicht auf die lange Bank, denn Ihr Leistungsanspruch beginnt in der Regel erst an dem Tag, an dem Sie sich das erste Mal mit Ihrem Anliegen bei Ihrer Pflegekasse melden. Wir beraten Sie gerne dazu, denn: Je früher, desto besser!