Pflegeleistungen optimal nutzen – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht!
Sie haben einen Pflegegrad oder sind gerade in der Antragstellung? Dann sollten Sie wissen, welche finanziellen Leistungen Ihnen zustehen – und wie Sie sie richtig beantragen.
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld oder Pflegesachleistung ab Pflegegrad 1) gibt es weitere Töpfe für Serviceleistungen oder auch Hilfsmitteln.
„Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse.“
Michael Linder, Ihr Alltagshelfer mit Herz

Pflegegrad 2 oder höher? Mehr Leistungen möglich!
Bereits ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf zusätzliche finanzielle Hilfen und Betreuungsangebote.
Wichtig: Viele Leistungen müssen rechtzeitig bei der Pflegekasse beantragt werden – rückwirkende Zahlungen sind meist nicht möglich.
Unser Service: Unterstützung bei der Antragstellung
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung für Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbeträge – schnell, kompetent und mit Herz.
Denn: Ihr Anspruch beginnt in der Regel erst ab dem Tag der Antragstellung bei der Pflegekasse.
💡 Zeit ist bares Geld! Je früher Sie handeln, desto besser.
Pflegeberatung & Antragshilfe
✅ Unterstützung bei Anträgen an die Pflegekasse
✅ Überblick über alle Pflegeleistungen ab Pflegegrad 1
✅ Hilfe bei der Nutzung von Entlastungsbeträgen & Sachleistungen
✅ Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Zuschüssen
📞 Jetzt unverbindlich beraten lassen – damit Sie keine Leistung verschenken!